Kosten und Berechnung
Abrechnung nach RVG
Wir rechnen unsere Tätigkeiten nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Dieses sieht gesetzlich festgelegte Gebühren in Abhängigkeit von Gegenstandswert, Bedeutung, Schwierigkeit und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit vor.
Im Falle eines Rechtsstreites sind die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG auch diejenigen, die von der unterlegenen Prozesspartei erstattet werden müssen.
Genaue Auskunft über die entstehenden Kosten können nur im Zusammenhang mit der konkreten Beratung erteilt werden, da das Gebührenrecht der Rechtsanwälte leider sehr komplex ist und daher einfache Antworten nicht zulässt.
Bei einer einmaligen Erstberatung, unabhängig von Dauer und des Werts des Gegenstandes, ist der Vergütungsanspruch des Anwaltes gegenüber Verbrauchern auf 190,- EUR zuzüglich USt begrenzt. Die Beratungsgebühr kann aber auch niedriger sein, nehmen Sie bitte hierzu telefonischen Kontakt mit der Kanzlei (Telefon: +49 8803 63710) auf.
Auf Wunsch Abrechnung auf Zeitbasis
Diese Beschränkung der Gebühr gilt aber nur für die erste Beratung. Schließen sich weitere Beratungsgespräche an, so entfällt die Beschränkung.
Wir bieten Ihnen auf Wunsch eine Abrechnung auf Zeitbasis an (Vergütungsvereinbarung), wobei wir pro Rechtsanwaltsstunde zwischen netto EUR 180,00 und 250,00 je Zeitstunde zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer sowie Auslagen und ggf. ein Zeitstundenhonorar für die Schreibkraft ansetzen, abhängig vom Fachgebiet, der Schwierigkeit und des Umfangs der Angelegenheit.
Zu den geltenden berufsrechtlichen Vorschriften und Gebührenordnungen verweisen wir auf die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer, auf welcher die einschlägigen Gesetze und Vorschriften veröffentlicht sind.